Seitenbereiche
Inhalt

Kaufpreisaufteilung bei Immobilienanlagen

Problemstellung

Für den Kauf einer Bestandsimmobilie wird im Regelfall ein Gesamtkaufpreis vereinbart, der sich sowohl aus dem Grundstücks- als auch dem Gebäudeanteil zusammensetzt. Werden mit dem betreffenden Objekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder wird die Immobilie betrieblich genutzt, soll der Gebäudeanteil im Regelfall abgeschrieben werden.

BFH-Rechtsprechung

Die exakte Ermittlung des abschreibbaren Gebäudeteils vom Gesamtkaufpreis konnte bislang nach der Restwertmethode (Gesamtkaufpreis abzüglich Grundstückswert) erfolgen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück allerdings nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2000, IX R 86/97, BStBl II 2001, 183).

Bewertungsverfahren

Die anzuwendenden Bewertungsverfahren für Grund und Boden und für Gebäude gleichen denen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Einzelnen handelt es sich um das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Der Wert des Grund und Bodens wird durch Multiplikation der Grundstücksgröße mit den Bodenrichtwerten ermittelt.

Aufteilungshilfe der Finanzverwaltung

Zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises hat das Bundesfinanzministerium eine Arbeitshilfe zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke veröffentlicht. Die Arbeitshilfe umfasst unter anderem ein Online-Excel-Tool zur Eingabe der Eckwerte zur Kaufpreisaufteilung (https://www.bundesfinanzministerium.de/Datenportal/Daten/frei-nutzbare-produkte/Anwendungen/Kaufpreisaufteilung-Grundstuecke/Kaufpreisaufteilung-Grundstuecke-Arbeitshilfe-Berechnung.html).

Stand: 28. Dezember 2022

Bild: Illustration

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Mayen! Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung an. Bei Fragen zu unseren Dienstleistungen und Newsbeiträgen, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.